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   LG Dresden, 20.01.1994 - O-Baul 2/93   

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LG Dresden, 20.01.1994 - O-Baul 2/93 (https://dejure.org/1994,7006)
LG Dresden, Entscheidung vom 20.01.1994 - O-Baul 2/93 (https://dejure.org/1994,7006)
LG Dresden, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - O-Baul 2/93 (https://dejure.org/1994,7006)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Zweckverfehlung einer Enteignung; Baulandenteignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 29.88

    Anspruch auf Rückübereignung fehlgeschlagener Enteignungen - Enteignung durch

    Auszug aus LG Dresden, 20.01.1994 - O-Baul 2/93
    Seit der grundlegenden und nach § 31 GVG bindenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ist § 102 BauGB jedoch als einfachgesetzliche Konkretisierung dieses grundsätzlich auch direkt aus der Verfassung herzuleitenden Anspruchs auf Rückenteignung anzusehen (h.M. BVerwG, NJW 90, 2400; VG Meiningen, ZOV 93, 283, 284; von Trott zu Solz, ZOV 91, 67, 71; Schrödter/Breuer, BauGB , § 102 Rn. 2 ff; Schmidt-Aßmann, E/Z/B, BauGB , § 102 Rn. 7 ff m.w.N.).

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des BVerwG vom 15.12.1989 (NJW 90, 2400 ff) entgegen.

    Dagegen werde in § 102 I BBauG/ BauGB gerade nicht vorausgesetzt, daß der "enteignete frühere (Grund-) Eigentümer" nach den Vorschriften des BBauG/ BauGB enteignet worden sei (BVerwG, NJW 90, 2400, 2401).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus LG Dresden, 20.01.1994 - O-Baul 2/93
    Der durch Art. 4 Nr. 5 des Einigungsvertrages in das Grundgesetz eingefügte Art. 143 III GG , der mit Art. 79 III GG vereinbar ist (vgl. dazu BVerfG, NJW 91, 1597), verfestigt diesen Bestandsschutz auch gegenüber dem mit dem Wirksamwerden des Beitritts im Gebiet der ehemaligen DDR in Kraft getretenen Verfassungsrecht des Bundes (Art. 3 EV) und erstreckt ihn auch auf die zur Durchführung des Art. 41 EV ergangenen Regelungen, mithin auch auf das Vermögensgesetz (BGH, VIZ 92, 317, 319; VG Berlin, ZOV 93, 200, 204).

    Mit dieser Übergangsregelung wird die Tragweite des Inkrafttretens des Grundgesetzes im Beitrittsgebiet für bestimmte in der Vergangenheit entstandene Sachverhalte präzisiert (BVerfG, NJW 91, 1597, 1599).

    Eine Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Einstehenmüssens für die Folgen staatlichen Handelns in der ehemaligen DDR besteht nicht (so BVerfG NJW 1991, 1597, 1599 für die sowjetisch besetzte Zone; vgl. dazu auch VG Berlin ZOV 1993, 200, 204).

  • BGH, 28.09.1967 - III ZR 164/66

    Ablehnung eines aussichtslosen Enteignungsantrags

    Auszug aus LG Dresden, 20.01.1994 - O-Baul 2/93
    Von vornherein aussichtlose Enteignungsanträge und damit auch Rückenteignungsanträge können bereits vor Einleitung des (Rück-)Enteignungsverfahrens abgelehnt werden (BGH, NJW 68, 152).

    Die Entscheidung der Behörde, die Rückenteignung abzulehnen, muß dagegen dann Bestand haben, wenn sich diese Entscheidung im Hinblick darauf als gerechtfertigt erweist, daß der Antrag auch bei einer Überprüfung, bei der die Antragstellerin zu Wort gekommen ist, aussichtslos erscheint (BGH NJW 68, 152, 153).

  • BGH, 21.02.1980 - III ZR 65/78

    Berechnung der Entschädigung für eine sog. Rückenteignung

    Auszug aus LG Dresden, 20.01.1994 - O-Baul 2/93
    Das BVerwG hält damit an der Auffassung des BGH in seiner Entscheidung vom 21.02.1980 (NJW 80, 1571 ) fest, wonach in solchen Fällen, in denen Enteignung und Aufgabe des Enteignungszweckes vor Inkrafttreten der einfachgesetzlichen Rückenteignungstatbestände stattfand, ein Rückenteignungsanspruch nach § 102 BauGB nicht in Betracht kommt.
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68

    Rückenteignung

    Auszug aus LG Dresden, 20.01.1994 - O-Baul 2/93
    Durch die Zurückbehaltung würde die Behörde einen Vermögensvorteil erlangen, für den sie das Instrument der Enteignung nicht einsetzen könnte" (BVerfGE 38, 175 ff = NJW 1975, 37 ff).
  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 1611/94

    Rückübereignungsanspruch

    Umstritten ist, ob diese Vorschriften auch dann anzuwenden sind, wenn die Enteignung bereits in der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen wurde (vgl. etwa - die Anwendung bejahend - KG, VIZ 1993, S. 501; ZOV 1996, S. 356; Drobnig, DtZ 1994, S. 228 ; Motsch, VIZ 1994, S. 11, und - die Anwendung verneinend - LG Dresden, VIZ 1994, S. 191 ; VG Berlin, VIZ 1994, S. 77 ; Kimme, in: Ders., Offene Vermögensfragen, Vor §§ 1, 2 VermG Rn. 23 ff. ; Neuhaus, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen, § 1 VermG Rn. 19 ff. ).

    Sie entspricht der Beurteilung anderer Gerichte (vgl. etwa BGH, NJW 1995, S. 1280; LG Dresden, VIZ 1994, S. 191 ) und wird auch im Schrifttum weitgehend geteilt (vgl. Uechtritz, VIZ 1994, S. 97 ; Wessels, NJ 1994, S. 108 ; Ders., DVBl 1994, S. 458 ; jeweils m.w.N.).

  • KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03

    Mauer- und Grenzgrundstücke im Beitrittsgebiet: Verneinung eines Anspruchs gegen

    Ein solcher Anspruch ergibt sich zunächst einmal nicht aus Art. 16 der DDR-Verfassung (vgl. BVerwG, NJW 1994, 2712; BGH, NJW 1995, 1280; LG Dresden, VIZ 1994, 191, 193 f.).
  • VG Schwerin, 24.03.1994 - 3 A 2188/92

    Nichtigkeitsfeststellungklage betreffend Enteignungen im Rahmen der Bodenreform;

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